Krananlagen Führerscheine » Hallenkran-Ausbildung

Kranführerschein für Hallenkran

Kranausbildung für Hallenkran hier anmelden.

Hinweis: Förderung der Kursgebühren durch die Arbeitsagentur, ARGE oder Jobcenter. Die Zertifizierung unserer Bildungseinrichtung nach AZAV liegt vor.

Bildungsziel

Zum Führen eines Hallenkran dürfen Unternehmen nur Personen/ Kranführer beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Führerschein /Fahrausweise für Krananlagen dokumentiert nachweisen können.

Bildungsart

Qualifizierung durch Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung

Abschlussart/Dokumentation

Nach erfolgreicher Teilnahme des Fach - Seminars Hallenkran erhält der Teilnehmer ein Kranfahrausweis dieser gilt als der geforderte Befähigungsnachweis.

Schulungsinhalte

Theorie:

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Kranarten
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
  • Hallenkranarbeiten - Anschlagen
  • Abschlusstest

Praxis:

  • Einweisung am Hallenkran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Pendelbewegungen
  • Abschlusstest

Kursdauer

2 Tage, je nach Vorkenntnis und Fertigkeit

Preise:

Nach telefonischer Anfrage.
Alle Schulungsunterlagen sind selbstverständlich im Preis enthalten.

Beschreibung von Hallenkran

Der tägliche Umgang mit Hebezeugen, Krananlagen und Anschlagmitteln birgt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential für Bediener und Mitarbeiter in Ihrem Betrieb.

Der sichere Umgang mit Hebezeugen, die Befolgung bestimmter Regeln und das frühzeitige Erkennen von Gefahrenpotentialen zur Minimierung des Risikos der Nutzung bei der Arbeit mit Hebezeugen, flurbedienbaren Kranen und Anschlagmitteln, ist die Grundlage dieser Schulung. Anhand von Theorie und Praxis werden hier die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Hebetechnik durch PLANETA - Kransachverständige erörtert und es werden auch sinnvolle Hinweise zu alltäglichen und besonderen Anwendungen gegeben. durchführen.

Voraussetzung

  • 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)